Kircheneintritt

Glaube braucht Gemein­schaft. Nächs­ten­liebe, der Glaube an Gott, soziale Ver­ant­wor­tung und Freude an Gemein­schaft sind der Anlass, weshalb sich über 500.000 Men­schen in 5.200 Gruppen im Gebiet der hessen-nas­saui­schen Lan­des­kir­che treffen. Die Kir­chen­mit­glie­der begeg­nen sich bei Besu­chen, Got­tes­diens­ten, Kinder- und Jugend­grup­pen – aber auch in den Krisen des Lebens. Viele Chris­tin­nen und Chris­ten enga­gie­ren sich für andere. Dazu brau­chen sie Ihre Unterstützung.

So werden Sie Mit­glied, wenn Sie bereits getauft sind:

  • Rufen sie bei der Kir­chen­ge­meinde an, zu der Sie gehören möchten. 
  • Sie können auch jede andere Pfar­re­rin oder jeden anderen Pfarrer Ihres Ver­trau­ens anrufen, um einen Gesprächs­ter­min zu vereinbaren.
  • Oder sie nehmen Kontakt zu einer Ein­tritts­stelle in Ihrer Region auf.
  • Zum Abschluss des Gesprä­ches mit dem Pfarrer Ihrer Gemeinde oder der Ein­tritts­stelle, erklä­ren Sie schrift­lich Ihren Ein­tritt. Bei Kindern bis zum 14. Lebens­jahr über­neh­men das stell­ver­tre­tend die Eltern oder Erziehungsberechtigten.
  • Mit der Bestä­ti­gung der Pfar­re­rin oder des Pfar­rers ist der Ein­tritt vollzogen.
  • Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Kir­chen­ein­tritt feiern, indem Sie an einem Abend­mahls­got­tes­dienst teil­neh­men. Gern wird die Gemeinde Sie an diesem beson­de­ren Tag auch in ihre Für­bitte mit ein­schlie­ßen, wenn Sie das wollen. Spre­chen Sie mit Ihrer Pfar­re­rin oder Ihrem Pfarrer. 

Das sollten Sie für das Gespräch mitbringen:

  • einen Nach­weis Ihrer Taufe und
  • die Aus­tritts­be­schei­ni­gung 

Diese Rechte und Pflich­ten haben Sie als Kirchenmitglied:

  • Sie können am Abend­mahl teilnehmen.
  • Sie können Patin oder Pate werden.
  • Sie können an den Kir­chen­vor­stands­wah­len und Gemein­de­ver­samm­lun­gen mit Stimm­recht teilnehmen.
  • Sie haben einen Anspruch auf kirch­li­che Amts­hand­lun­gen wie Trauung und Bestattung.
  • Mit der Mit­glied­schaft in einer Kir­chen­ge­meinde Ihrer Wahl sind Sie gleich­zei­tig Mit­glied in der Evan­ge­li­schen Kirche in Hessen und Nassau und der Evan­ge­li­schen Kirche in Deutschland.
  • Sie sind kir­chen­steu­er­pflich­tig, sofern Sie über ein steu­er­pflich­ti­ges Ein­kom­men ver­fü­gen. Weitere Kosten ent­ste­hen mit dem Kir­chen­ein­tritt nicht.