Kircheneintritt
Glaube braucht Gemeinschaft. Nächstenliebe, der Glaube an Gott, soziale Verantwortung und Freude an Gemeinschaft sind der Anlass, weshalb sich über 500.000 Menschen in 5.200 Gruppen im Gebiet der hessen-nassauischen Landeskirche treffen. Die Kirchenmitglieder begegnen sich bei Besuchen, Gottesdiensten, Kinder- und Jugendgruppen – aber auch in den Krisen des Lebens. Viele Christinnen und Christen engagieren sich für andere. Dazu brauchen sie Ihre Unterstützung.
So werden Sie Mitglied, wenn Sie bereits getauft sind:
- Rufen sie bei der Kirchengemeinde an, zu der Sie gehören möchten.
- Sie können auch jede andere Pfarrerin oder jeden anderen Pfarrer Ihres Vertrauens anrufen, um einen Gesprächstermin zu vereinbaren.
- Oder sie nehmen Kontakt zu einer Eintrittsstelle in Ihrer Region auf.
- Zum Abschluss des Gespräches mit dem Pfarrer Ihrer Gemeinde oder der Eintrittsstelle, erklären Sie schriftlich Ihren Eintritt. Bei Kindern bis zum 14. Lebensjahr übernehmen das stellvertretend die Eltern oder Erziehungsberechtigten.
- Mit der Bestätigung der Pfarrerin oder des Pfarrers ist der Eintritt vollzogen.
- Wenn Sie möchten, können Sie Ihren Kircheneintritt feiern, indem Sie an einem Abendmahlsgottesdienst teilnehmen. Gern wird die Gemeinde Sie an diesem besonderen Tag auch in ihre Fürbitte mit einschließen, wenn Sie das wollen. Sprechen Sie mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer.
Das sollten Sie für das Gespräch mitbringen:
- einen Nachweis Ihrer Taufe und
- die Austrittsbescheinigung
Diese Rechte und Pflichten haben Sie als Kirchenmitglied:
- Sie können am Abendmahl teilnehmen.
- Sie können Patin oder Pate werden.
- Sie können an den Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungen mit Stimmrecht teilnehmen.
- Sie haben einen Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.
- Mit der Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde Ihrer Wahl sind Sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche in Deutschland.
- Sie sind kirchensteuerpflichtig, sofern Sie über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen. Weitere Kosten entstehen mit dem Kircheneintritt nicht.